Unfallrecht · Marl, Kreis Recklinghausen, Ruhrgebiet & Münsterland
Anwalt nach dem Verkehrsunfall Marl, Recklinghausen und der Kreis RE
Unfallabwicklung aus einer Hand: Wir setzen Ihre Ansprüche durch – vollständig und ohne Kostenrisiko bei klarer Haftung.
Ist die Haftung klar, trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch Ihre Anwaltskosten – bei Mitverschulden anteilig.
- 5,0 von 5 · 125 Google-Bewertungen
- Kanzlei in Marl, Brassertstraße 104
- Rückmeldung innerhalb von zwei Stunden in Bürozeiten
- 5,0 von 5 bei 125 Google-Bewertungen
- Rechtsanwalt seit 2004 · Fachanwalt für Arbeits-, Familien- und Steuerrecht
- Ständige Zusammenarbeit: Kfz-Sachverständiger Joel Kowalczyk, Marl
- Kanzleisitz Marl, Brassertstraße 104, seit 2008
Ablauf
So läuft es ab
Vier Schritte, ein Ansprechpartner. Sie entscheiden, wir kümmern uns um den Rest.
Anrufen oder schreiben
Sie schildern kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen, was Ihnen zusteht und was als Nächstes zu tun ist. Die erste Einschätzung ist kostenfrei – sie verpflichtet Sie zu nichts.
- Wer
- Sie und Rechtsanwalt Stemann – kein Callcenter.
- Wie lange
- Rückmeldung innerhalb von zwei Stunden in Bürozeiten.
Vollmacht und Fragebogen
Beides laden Sie hier herunter oder wir füllen es am Telefon gemeinsam aus. Zurück an uns per E-Mail oder WhatsApp – wie es für Sie am einfachsten ist.
- Wer
- Sie, mit unserer Hilfe.
- Wie lange
- Etwa zehn Minuten.
Gutachten und Reparatur
Der Kfz-Sachverständige stellt den Schaden fest, die Werkstatt repariert. Beide wählen Sie selbst – wir stimmen uns mit ihnen ab, damit nichts doppelt läuft.
- Wer
- Sachverständiger und Werkstatt Ihrer Wahl.
- Wie lange
- Besichtigung meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden, das Gutachten zwei bis drei Werktage später
Wir regulieren
Wir melden Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung an, prüfen jede Kürzung und setzen durch, was Ihnen zusteht. Sie hören von uns, sobald Sie etwas entscheiden müssen – und sonst regelmäßig.
- Wer
- Rechtsanwalt Stemann.
- Wie lange
- Abhängig von der Gegenseite – wir halten Sie auf dem Laufenden.
Das Fenster nach dem Unfall
Sieben Entscheidungen, die in den ersten Tagen fallen
Nach einem unverschuldeten Unfall treffen Sie in kurzer Zeit Entscheidungen, die den Schadensersatz bestimmen. Keine davon hat einen Countdown – aber jede hat einen Auslöser, und die Gegenseite hat meist schon einen Vorschlag parat.
Beweise sichern
Fotos von allen Fahrzeugen, Kennzeichen und der Unfallstelle, Zeugen notieren. Nichts unterschreiben, was ein Schuldanerkenntnis enthält.
„Das regeln wir unter uns, ohne Polizei.“
Arzt bei Beschwerden
Beschwerden zeitnah ärztlich dokumentieren lassen – auch wenn sie leicht wirken. Was nicht dokumentiert ist, lässt sich später kaum belegen.
„Das wird schon wieder.“
Gutachterwahl
Oberhalb des Bagatellbereichs einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten gehören bei klarer Haftung zum Schaden.
„Schicken Sie uns ein paar Fotos, wir schicken unseren Gutachter.“
Mietwagentarif
Normaltarif vergleichen, bevor Sie anmieten. Überhöhte Unfallersatztarife werden nicht in voller Höhe erstattet.
„Nehmen Sie den Wagen unseres Partners, das geht am schnellsten.“
Werkstattwahl
Die Werkstatt wählen Sie selbst. Verweist die Versicherung auf eine günstigere Werkstatt, prüfen wir, ob das in Ihrem Fall zulässig ist.
„In unserer Partnerwerkstatt ist es günstiger.“
Restwert
Nicht unter dem Restwert aus dem Gutachten verkaufen, bevor wir das Angebot geprüft haben.
„Wir haben schon einen Käufer für Sie.“
Abfindung oder Sofortangebot
Ein Sofortangebot ist ein Angebot – nicht mehr. Prüfen lassen, bevor Sie unterschreiben; danach ist der Fall meist abgeschlossen.
„Wenn Sie heute unterschreiben, überweisen wir sofort.“
Zusammenarbeit mit dem Kfz-Sachverständigen
Unabhängiges Gutachten statt Versicherungsgutachten
Zwei Berufe, zwei Betriebe, ein Ablauf: Der Sachverständige stellt den Schaden fest, wir setzen ihn durch. Wer was macht, sehen Sie hier – und die Wahl bleibt bei Ihnen.
Technik
Kfz-Sachverständiger Joel Kowalczyk
- Schadenfeststellung am Fahrzeug, Fotodokumentation, Reparaturkalkulation
- Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert
- Das Gutachten gehört Ihnen – und geht auf Ihren Wunsch an uns
Recht
Rechtsanwalt Oliver Stemann
- Prüfung des Gutachtens auf alle erstattungsfähigen Positionen
- Anmeldung und Durchsetzung gegenüber der gegnerischen Versicherung
- Antwort auf jede Kürzung – schriftlich, mit Begründung

Joel Kowalczyk begutachtet Unfallschäden in Marl und im Kreis Recklinghausen – vor Ort, in der Werkstatt oder bei Ihnen zu Hause. Sein Gutachten geht auf Ihren Wunsch direkt an die Kanzlei, die jede Position durchsetzt. Für Sie heißt das: ein Anruf, ein Ablauf.
Kfz-Sachverständigenbüro Kowalczyk und Kanzlei Stemann sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen. Die Wahl des Gutachters bleibt bei Ihnen. Der Sachverständige arbeitet mit Fachwerkstätten der Region zusammen – auch dort entscheiden Sie. Für die Vermittlung dieser Kooperation erhält keine Seite eine Vergütung.

Wer Sie vertritt
Rechtsanwalt Oliver Stemann
Tätigkeitsschwerpunkt VerkehrsunfallrechtDie Fachanwaltsbezeichnungen wurden für die Gebiete Arbeitsrecht, Familienrecht und Steuerrecht verliehen. Eine Fachanwaltsbezeichnung für Verkehrsrecht wird nicht geführt.
Oliver Stemann, Jahrgang 1973, ist seit Dezember 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und führt seine Kanzlei seit 2008 in Marl an der Brassertstraße. Vor dem Jurastudium an der Ruhr-Universität Bochum absolvierte er eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten; während Studium und Referendariat arbeitete er in der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek. Als Fachanwalt für Arbeits-, Familien- und Steuerrecht ist er seit über zwanzig Jahren im Zivilrecht tätig – die Regulierung von Verkehrsunfällen, vom Blechschaden bis zum Personenschaden, ist dabei ein Schwerpunkt seiner Arbeit mit langjähriger Erfahrung. Er arbeitet eng mit dem Kfz-Sachverständigen Joel Kowalczyk zusammen, damit Technik und Recht aus einem Ablauf kommen. Mandantinnen und Mandanten sprechen mit ihm direkt – kein Callcenter, keine Warteschleife.
„Ihr Fall hat bei mir einen Namen. Sie sprechen mit mir – nicht mit einer Hotline.“
Was andere über uns sagen
Was Mandantinnen und Mandanten berichten
Herr Stemann und sein gesamtes Team haben mich in meiner Angelegenheit hervorragend unterstützt. Das Team war stets freundlich, professionell, zuverlässig und sehr hilfsbereit. Die Kommunikation verlief jederzeit unkompliziert und schnell. […] Er nimmt sich Zeit, hört aufmerksam zu und erklärt auch komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich und nachvollziehbar.
Von Anfang an hat er sich viel Zeit genommen, um meinen Fall genau zu verstehen, und mir alle Schritte verständlich erklärt. Besonders positiv fand ich seine schnelle Reaktionszeit und seine professionelle Arbeitsweise. […] Ich habe mich während des gesamten Verfahrens gut beraten und sicher gefühlt.
Echtheitshinweis: Mandantenstimmen veröffentlichen wir nur mit schriftlicher Einwilligung; Google-Rezensionen zitieren wir gekürzt und mit Quellenangabe. Wir wählen nicht nach Ergebnis aus und veröffentlichen keine Zitate mit Beträgen. Google-Bewertungen werden von Google geprüft, nicht von uns.
Kosten
Was kostet der Anwalt – und wer zahlt ihn?
Drei Fälle, drei ehrliche Antworten. Welcher Ihrer ist, klären wir im ersten Gespräch – vorher, nicht hinterher.
Die gegnerische Versicherung zahlt
Ist die Haftung der Gegenseite klar, gehören Ihre gesetzlichen Anwaltskosten zum Schaden – die gegnerische Versicherung erstattet sie. Drei Einschränkungen gehören in denselben Satz: Bei Mitverschulden wird anteilig erstattet, erstattet wird nur, was berechtigt gefordert war, und bei streitiger Haftung kann ein Eigenanteil bleiben.
Die Deckungsanfrage übernehmen wir
Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, holen wir die Deckungszusage ein. In der Regel bleibt für Sie höchstens die vereinbarte Selbstbeteiligung – und auch die trägt bei klarer Haftung die Gegenseite.
Vergütung nach RVG, vorher vereinbart
Dann rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab oder treffen eine Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG – schriftlich, bevor wir tätig werden.
Hinweis nach § 49b Abs. 5 BRAO: Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert.
Ihre Frage in zwei Minuten geklärt – rufen Sie an.
02365 3152Unterlagen
Vollmacht & Mandantenfragebogen
Zwei Dokumente, kein Formular davor. Ausfüllen, zurückschicken – oder wir machen es gemeinsam am Telefon.
Damit dürfen wir für Sie gegenüber der Versicherung auftreten. Getrennt von der Vergütungsvereinbarung.
Unfallhergang, Beteiligte, Schäden – alles, was wir für den ersten Schritt brauchen. Etwa zehn Minuten, keine Fachbegriffe.
Zurück an uns
Per E-Mail an post@stemann.net oder per WhatsApp an 0152 57675785 – auch als Handyfoto. Natürlich auch per Post oder persönlich in der Kanzlei.
Lieber am Telefon? Wir füllen es mit Ihnen zusammen aus.
Häufige Fragen
Was Unfallgeschädigte uns zuerst fragen
Muss ich zur Werkstatt, die die Versicherung mir nennt?
Nein. Die Werkstatt wählen Sie selbst. Die Versicherung darf Sie nur unter engen Voraussetzungen auf eine günstigere Werkstatt verweisen – ob das in Ihrem Fall greift, prüfen wir, bevor Sie sich festlegen.
Wer zahlt den Gutachter nach dem Unfall?
Bei klarer Haftung die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Kosten eines unabhängigen Sachverständigen gehören zum ersatzfähigen Schaden. Bei einem Mitverschulden werden sie nur anteilig erstattet. Unterhalb des Bagatellbereichs – als Richtwert etwa 750 bis 1.000 Euro Schaden – kann die Versicherung einwenden, dass ein Kostenvoranschlag genügt hätte. Deshalb stimmen wir vorher ab, ob ein Gutachten sinnvoll ist. Den Sachverständigen wählen Sie selbst.
Was bedeutet Haftungsquote?
Die Haftungsquote sagt, zu welchem Anteil jede Seite für den Unfall einsteht – etwa 100 zu 0, 70 zu 30 oder 50 zu 50. Sie richtet sich nach dem Verschulden beider Fahrer und der Betriebsgefahr der Fahrzeuge. Nach der Quote werden alle Schadenspositionen anteilig ersetzt, auch Anwalts- und Gutachterkosten. Die Versicherung schlägt die Quote oft zu ihren Gunsten vor; wir prüfen sie anhand von Unfallbericht, Fotos und Zeugen.
Was ist Nutzungsausfall – und wie lange bekomme ich ihn?
Können Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen und nehmen keinen Mietwagen, steht Ihnen für die Ausfallzeit eine Entschädigung zu – der Nutzungsausfall. Die Höhe pro Tag hängt von der Fahrzeugklasse ab, die Dauer von der Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit laut Gutachten zuzüglich einer angemessenen Überlegungsfrist. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug in dieser Zeit hätten nutzen wollen und können. Wir setzen die Tage an, die das Gutachten belegt.
Die Versicherung hat mir ein Angebot gemacht. Soll ich annehmen?
Nicht sofort. Ein schnelles Angebot ist oft ein niedriges: Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Kostenpauschale fehlen häufig oder sind gekürzt. Lassen Sie uns das Angebot mit dem Gutachten abgleichen, bevor Sie unterschreiben – eine Abfindungserklärung bindet Sie in der Regel auch für Schäden, die erst später auffallen. Bei klarer Haftung kostet Sie die Prüfung nichts extra.
Brauche ich bei einem Blechschaden überhaupt einen Anwalt?
Auch beim reinen Sachschaden ist die Regulierung mehr als eine Rechnung: Werkstattverweis, Restwertangebote, Mietwagentarif, Wertminderung, Nutzungsausfall und Kostenpauschale sind typische Kürzungspunkte. Bei klarer Haftung gehören die Anwaltskosten zum Schaden und werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Deshalb lohnt sich der Anruf auch bei kleineren Schäden – und wir sagen Ihnen offen, wenn er sich nicht lohnt.
Was, wenn ich eine Teilschuld habe?
Dann wird nach Quote reguliert: Bei 30 Prozent Mitverschulden ersetzt die Gegenseite 70 Prozent Ihres Schadens, und für den gegnerischen Schaden kommt zu 30 Prozent Ihre eigene Kfz-Haftpflicht auf. Ob die von der Versicherung angesetzte Quote stimmt, ist oft die eigentliche Frage – wir prüfen die Beweislage und verhandeln sie. Auch bei Teilschuld werden Anwaltskosten anteilig erstattet; den Rest übernimmt häufig eine Rechtsschutzversicherung.
Wie lange dauert die Regulierung?
Bei klarer Haftung und vollständigen Unterlagen zahlen viele Versicherer innerhalb von zwei bis sechs Wochen nach Anmeldung der Ansprüche. Streitige Haftung, ausstehende Ermittlungsakten oder Personenschäden dauern länger – Monate, in Einzelfällen bis zum Gerichtsverfahren. Wir melden Ihre Ansprüche gebündelt und vollständig an, damit keine Nachfragen die Sache aufhalten, und halten Sie über den Stand auf dem Laufenden.
Was tun bei einem Parkplatzunfall?
Auf Parkplätzen gilt gegenseitige Rücksichtnahme statt klarer Vorfahrtregeln – deshalb regulieren Versicherer hier gern hälftig, auch wenn der Hergang eindeutig war. Fotos der Endstellung, der Schäden und der Markierungen sowie Zeugen sind entscheidend. Ist der andere Fahrer weggefahren, melden Sie den Unfall der Polizei; bei unbekanntem Verursacher hilft für den Fahrzeugschaden meist nur die eigene Vollkasko. Wir prüfen, ob eine Quote überhaupt gerechtfertigt ist.
Kann ich Schmerzensgeld auch ohne Anwalt verlangen?
Ja. Schmerzensgeld ist Teil des Schadensersatzes und wird direkt bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht. In der Praxis bemisst die Versicherung es nach eigenen Tabellen und setzt es eher niedrig an; die Höhe hängt von Art und Dauer der Verletzung, der ärztlichen Dokumentation und Vergleichsfällen aus der Rechtsprechung ab. Ein Anwalt kennt diese Vergleichsfälle, und bei klarer Haftung trägt die Versicherung auch bei Personenschäden die Anwaltskosten. Entscheiden Sie selbst – in der Ersteinschätzung sagen wir Ihnen, ob sich Vertretung lohnt.
Region & Einzugsgebiet
Anwalt für Verkehrsrecht im Umkreis von 50 Kilometern um Marl
Öffnungszeiten
Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr
Anfahrt & Parken
Die Kanzlei liegt an der Brassertstraße 104 in Marl, gut erreichbar aus dem ganzen Kreis Recklinghausen. Parkplätze finden Sie direkt am Haus und in den umliegenden Straßen; die Buslinien entlang der Brassertstraße halten wenige Minuten Fußweg entfernt. Wenn der Weg zu uns beschwerlich ist, sagen Sie es uns – wir kommen auch zu Ihnen nach Hause oder ins Krankenhaus.
Einzugsgebiet
Wir vertreten Unfallgeschädigte im Umkreis von 50 Kilometern um Marl: im gesamten Kreis Recklinghausen mit Recklinghausen, Herten, Gladbeck, Dorsten, Haltern am See, Datteln, Oer-Erkenschwick, Waltrop und Castrop-Rauxel, im Ruhrgebiet von Duisburg über Oberhausen, Bottrop, Essen, Gelsenkirchen, Herne und Bochum bis Dortmund und Lünen, im südlichen Münsterland mit Dülmen, Coesfeld und Münster sowie am Niederrhein bis Wesel und Borken. Die Regulierung läuft ohnehin schriftlich und telefonisch – Hausbesuche nach Absprache.
Kontakt
Schildern Sie uns, was passiert ist
Drei Sätze reichen. Wir melden uns innerhalb von zwei Stunden in Bürozeiten – per Telefon, WhatsApp oder E-Mail, wie Sie möchten.
Lieber anrufen?
02365 3152Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr · Rückmeldung innerhalb von zwei Stunden in Bürozeiten. Außerhalb: am nächsten Werktag bis 10 Uhr.
WhatsApp eignet sich für die Terminvereinbarung und den ersten Kontakt. Inhalte Ihres Falls und Gesundheitsdaten besprechen wir am Telefon oder per E-Mail – WhatsApp verarbeitet Verbindungsdaten auf Servern von Meta.